Seit Ende des vorigen Jahrhunderts ist es eine Eigenart des Adels, dass er das »von« als »v.« abkürzt. Diese Eigenart war aber bis zum Ende der Monarchie fast nur in Preußen zu einer »festen Usance« geworden, da in Preußen, nach der Eindeutschung des holländischen »van« in das deutsche »von«, dort mehr als 30.000 Personen lebten, die nunmehr ein »von« im Namen hatten und nicht dem Adel zugehörig waren.
Den Anfang hat die preußische Armee gemacht, indem sie verfügte, dass in den Offiziers-Ranglisten das adelige »von« als »v.« (und das »und« als »u.«) abzukürzen sei, um eine Unterscheidung von den nicht adeligen Offizieren zu ermöglichen. Diese Regelung wurde nach und nach auch in anderen Bereichen übernommen, so z.B. auch im Johanniterorden.
In den Süddeutschen Landen, in denen eine Verwechslung nichtadeliger »von-Namen« mit adeligen »von-Namen« mangels solcher Einwohner sehr unwahrscheinlich war, galt weiterhin die gute alte Sitte, dass »Abkürzungen« unhöflich sind.
Wie sehr dieser Nord-Süd-Unterschied zu kontroversen Ansichten führte - man sprach sogar von einer »preußischen Unsitte«, ist daraus zu ersehen, dass noch bis vor einem Jahrzehnt darüber diskutiert wurde, ob im ADELSBLATT und im GHdA (Genealogisches Handbuch des Adels), diese Praxis beibehalten werden soll oder nicht. In privaten Familienanzeigen adeliger Häuser (Hochzeiten, Geburten etc.) wird auch heute noch das »von« meist ausgeschrieben
Merke: Norddeutsche Adels-Familien benutzen aus Tradition heraus das abgekürzte »v.«, in Süddeutschland ist innerhalb des Adels auch heute noch das ausgeschriebene »von« gebräuchlich. Die Institutionen des Adels sowie das ADELSBLATT und das GHdA, kennzeichnen mit dem »v.« (und »u.«), ob der Namensträger Angehöriger des »Historischen Adels« ist oder nicht. Nur das »von« und das »und« werden abgekürzt. Auch andere Adelsprädikate, wie z.B. dem, der, vom, zu, zum, zur ... bleiben ausgeschrieben, weil eine Abkürzung unklar sein würde.
Johannes Baron v. Mirbach
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