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Mitgeteilt von Walter v. Minckwitz. (Niederl. Mitteilungen Bd. 19)
Denen Wol Edlen Gestrengen Vesten V. hochbenahmbe Herren Loth Gotthardt Von Minckwitz auff Lindenau p. Und Heinrich Friedrich Von Lüttichau auff Kmehlen Erbsassen p. Meinen Insonderß hochgeliebte Hrn. Vetter Und Schwager dienstlich zu behändigen.
Freundlichen Gruß und Willigste Dienste bevor.
Gestrenge, Veste und hochbenahmbte Meine Insonderß hochgeliebte Hrm. Vetter u. Schwager.
Weil die Armen, Verlassenen, Sämtlichen Drehnischen Untersassen an mir genugsam verspüret, daß mir der mit Gewalt herbeyrückende Untergang des Edelguthes Drehna sehr zuwider, haben sie sich auß und allen annoch bewohnten Dörflein Versamlet und sind zu mir kommen mit bitt, ich, alß deme ihr leider gar zu Kläglicher Zustandt stets vor augen schwebete, wollte doch eine Beschreibung desselben laßen machen und dieselbe ihnen (alß die auch noch allezeit an ihnen Vermerken lassen, daß Sie auß liebe zu ihren Vetter und Ohmben, dem v. Minckwitz auf Drehna, des Guthes Wolfart, so viel an ihnen, zu befördern und desselben ruin abzuwenden ihnen höchlich lassen angelegen sein) übersenden, ob vielleicht darin noch ein Trosttröpflein auf ihre, durch die vielfältige tribulation ganz abgemattet Und zu Verlassung der Güter (gewiß nicht auß frevel Und trotz, sondern auß hochdringender Noth) gar sehr inclinierte herzen möchte herabfallen, dadurch Sie in etwaß gelabet Und wieder anzubauen möchten animiret werden.
Ihr Zustand ist, mitt Wenigen davon zu schreiben, dieser. Daß treibet diese Armen leute vor andern zu boden, daß Sie nicht bey der Ordentlichen Beschwerung, Welche Alle Einwohner dieses Landes durch Gottes Gerechte Straf fühlen müssen, gelassen werden: Sondern Viel Andere Unordentliche Beschwerungen, die nicht eigentlich dem Kriegswesen, sondern aus Bosheit Etlicher übel affectionirter Und eigennütziger Leute herrühren, über sich Und zwar itzo noch mehr, da H. Friedrich Wolf todt ist, denn Vorhero nehmen müssen.
Alß sind der unrechten Stücklein sehre Viele, die bei ihnen vom Gleitsmann, Von den Einnehmern Und den Unterthanen unternander selbst (weil sie nemlich kein haupt haben) Und Anderen zu ihren handgreiflichen Verderb vorgenomen worden, daß ich mit ausführlicher erzehlung derselben den hrn. Vetter Und Schwager nicht darf molestiren.
Solchem übel könnte in etwaß nach mein Und der armen Leute Selbst gutachten abgeholfen werden, Wen Entweder ein Freier qualificirter Mann, den man Vielleicht itzo wol, wen man darnach umbfrage hielte, erkundigen könnte, da mancher Anderen Leuten dienen wird müssen, weil ervollendt alles im Kriegswesen verlohren; Dahin verordnet Und wann er ja nicht mehr Anfangß thun könnte, nur auf den Zustand der Armen Untersassen beflissen were Vor Sie, wo es noth were Und unter ihnen selbst gute Ordnung hilfe erhalten.
Aber wo diß Guth so niedergetrieben ist, daß dabey keine Saat, keine Viehe, keine Leute, keine Gebäude, so ist übel zu hoffen, daß ihm werde können wieder aufgeholfen werden. Aber wo noch Gebäude Und Leute zum wenigsten erhalten worden, da ist ja freilich noch leichtlicher anzubauen: Oder aber, daß vor Sie Von denen des Von Minckwitz auf Drehna nahen angewandten, wie der Herr Vetter und Schwager Solche sindt, beym hochlöblichem OberAmbt beweglich intercediret u. gebeten würde, daß Solches doch ein Wachendes Auge auf Solche herrenlose Arme Untersassen haben Und nicht zugeben möchten, daß Sie mehr, alß andere im Lande solten beschweret werden, Und da hierüber von ihnen geklaget würde, ihnen doch möchte Recht verholfen werden.
Sie getrösten sich sehr, daß Ihr Alß ansehnlicher Leute intercession bey dem hochlöb. OberAmbt Viel helfen werde. Gelanget demnach an die Hrn. Vetter Und Schwager hiermitt mein fleißigstes bitten, dieselben wollen doch, alß hochverständige Leute, dieses bey ihnen wol erwegen, Und entweder nach dem ersten oder andern vorgeschlagenen Mittel, Oder aber nach dem Sie sonst etwa ersehen möchten können, Waß den Armen Leuten zuträglich Und zu ihrer erhaltung dienlich, denenselben großgünstig zu hülfe kommen. Dieses wird den Hrn. Vettern Und Schwagern zu Vermehrung ihres Ruhms gedeyen, Und Unser aller Vetter Und Ohmb, der Von Minckwitz auf Drehna, wird es zu seiner Zeit annehmlich zu recompensiren sich höchlich befleißigen, maaßen auch Ich Selbst, neben den Armen Sämmtlichen untersassen, zu freundlicher Und dienstlicher Wieder Verschuldung mich verobligieret haben.
Den Hrn. Vetter Und Schwager dem Schutz des Allerhöchsten befehlende.
Datum. Groß-Meeßow, den ..... November Ao. 1644
derer Hrn. Vetter und Schwager D. W. Wilhelm v. Minckwitz
NB: Wilhelm, *1599 †1667, war der Sohn von Carl v. M. auf Hohenlohma u. Zogerleben, einem Rittersitz i. d. Nd. Lausitz, der im 30-jährigen Krieg völlig verschwunden ist.
Nach dem Lehnsrecht hatte der Lehnsherr für seine Untertanen zu sorgen, was Hans Friedrich II v. M. in diesem Fall nicht möglich war, da er auf seiner Burg Luckow (Mähren) bei einem feindlichen Überfall für längere Zeit gefangen war.
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