Ehemalige Besitzungen
Sonnewalde
Historischer Bezug der Familie zu Sonnewalde
1481 | Ritter Hans II v. M. als Lehen verliehen von Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht von Sachsen | B II01 |
1509 – 1537 | gemeinsamer Besitz von Ritter Hans III, Nickel und Ritter Georg v. M., aus Religionsgründen erzwungener Verkauf über Herzog Georg von Sachsen an Philipp Grafen zu Solms | B III01/06 |
Sonnewalde liegt an der B 96, 13 km nördlich von Finsterwalde, das über die BAB Dresden-Berlin, Abfahrt Freienhufen, zu erreichen ist. Zu der Herrschaft Sonnewalde in der Niederlausitz gehörten neben dem Schloss, dem Städtchen mit Vorstädten noch 16 Dörfer mit insges. rd. 4200 ha, davon rd. 75 ha Teichfläche. (Generalregister). Den Besitzern stand als Collator das Recht zu, alle Pfarr- und Schulstellen zu besetzen. Sie besaßen außerdem die Gerichtsbarkeit. (Schumann)
Das Schloss wurde durch die Minckwitz wieder hergestellt und erheblich verstärkt, so dass es als schwer einzunehmen galt. Von dem Hinterschloss ist nur der mächtige Rest eines der acht Türme erhalten. Das Vorderschloss blieb erhalten und stammt im Kern aus der Minckwitz-Zeit. Wesentliche Teile des Schlosses sind nach 1945 abgerissen worden.
Auszug aus: Günter H. Wiege, Chronik der Familie von Minckwitz, Linie Breitenhain – Sonnewalde – Drehna, Frankfurt am Main 2001, S. 138