Zöpen

Ehemalige Besitzungen

Zöpen

Historischer Bezug der Familie zu Zöpen

1686 – 1702Hans Rudolph v. M. (Linie Falkenhain)F VII14
1702 – 1729Adam Heinrich v. M.F VIII07
1729 – 1746Moritz August v. M. (Bruder von Adam Heinrich)F VIII08
1746 – 1776Karl Wilhelm v. MinckwitzF IX03
1776Verkauf an Geheimrat Friedrich August Carl Freiherr v. Beust

Rittergut. Im Leipziger Kreis. Südlich von Leipzig; nördlich von Borna; westlich von Kitzscher. Mitten im Braunkohleabbaugebiet gelegen.

„1686 kauft Oberst Hans Rudolf v. Minckwitz, später Gouverneur zu Leipzig, Commandant der Pleißenburg, Herr auf Staschwitz und Trachenau das Gut von Frau Maria v. Kitzscher. Er fand 1702 in der Kirche zu Zöpen seine letzte Ruhestätte. Der nächste Besitzer war Adam Heinrich v. Minckwitz, dann Moritz August v. Minckwitz, Oberleutnant im Sächsischen Dienst, welcher 1730 starb. Nach ihm war Hauptmann Carl Wilhelm v. Minckwitz Besitzer, welcher das Gut 1776 an Geheimrat Friedrich August Carl Freiherr v. Beust verkaufte.“

Auszug aus G.A. Poenicke, Album der Schlösser und Rittergüter im Königreich Sachsen, I. Section: Leipziger Kreis um 1850:

Siehe auch diverse Hinweise über die Familienmitglieder v. Minckwitz in dem Heimatbuch:

„Die „Fürstentümer“ Zöpen; Kahnsdorf; Pürsten im sächsischen Pleißegau“ von Rolf Ferstl.

„Bereits 1445 war ein Rittersitz verzeichnet, der sich um 1454 im Besitz der Herren von Weissenbach/Weißenbach befand. 1570 kam die Familie von Kitzscher in den Besitz des Rittersitzes und veräußerte ihn 1686 an die Familie von Minkwitz, unter der zehn Jahre später die Erwähnung als Rittergut erfolgte. Die Freiherren von Beust erwarben das Rittergut Zöpen 1776 und verkauften es 1819 an August Ferdinand Stockmann. Die weiteren Besitzer waren ab 1866 Carl Viktor Freiherr von Streit, nachfolgend Anna von Graisowska, ab 1882 die Familie Beyer sowie ab 1890 Conrad Georg Hochheim. 1945 erfolgte die Enteignung. Später wurde das Herrenhaus größtenteils abgetragen. Die Überreste sind mittlerweile zu einem Eigenheim aus- und umgebaut worden, welches mit dem ursprünglichen Herrenhaus nichts mehr gemein hat.“

Auszug aus: www.Sachsens-Schlösser.de

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