Familienarchiv
Lehnsurkunden Lindenau, Burkersdorf und Tettau
von Nikolaus von Minckwitz, 06.02.2009
Es ist mir gelungen das Archiv um Kopien von acht Lehnsurkunden zu erweitern.
Die Originale sind im Besitz des „Archivverbund Stadtarchiv / Staatsfilialarchiv Bautzen“ und dort im Bestand 50168 – Gutsherrschaft Lindenau archiviert.
Die Lehnsurkunden stammen aus den Jahren 1652 bis 1706. Leider haben die Siegel Liebhaber gefunden und sind entfernt worden. Die Urkunden wurden mir digitalisiert in Tiff- und JPEG- Format zur Verfügung gestellt. Die Originale haben eine Größe von ca. 60 x 30 cm.; also sehr groß. Aufgrund der Größe und des Alters der Dokument mußten beim Einscannen spezielle Vorsichtsmaßnahmen und spezielle Geräte verwendet werden.
Angefertigte Ausdrucke im Format DIN A4 sind zwar sehr scharf und von hervorragender Qualität, in der Schrift aber noch immer zu klein.
Die Schrift ist zwar klar und deutlich, aber für uns, die wir nur die lateinische Schrift gelernt haben, nur sehr bedingt entzifferbar. Dankenswerterweise hat Hans-Kaspar sich der Mühe unterzogen die erste Lehnsurkunde von 1652 in Maschinenschrift zu transskriptieren. Es stellte sich dabei hierbei heraus, daß dies eine wesentliche Urkunde ist. In diesem Lehnsbrief wurde bestätigt, daß die Güter Lindenau und Burkersdorf von einem Mannlehen in ein Allodial- oder Erbgut überführt wurden.
Ein Mannlehen war ursprünglich auf die Lebenszeit des Ritters angelegt und danach erloschen; es wurde für besondere geleistete oder zu leistende Dienste geliehen. Erb-folgende Söhne mußten um erneute Belehnung beim Lehnsgeber ersuchen. Bei einem Allodial- oder Erbgut kann der Besitzer über das Gut als volles Eigentum frei verfügen, d.h. vererben, beleihen oder verkaufen. Die Umwandlung eines Lehens in Erbbesitz – zumeist durch einen Gnadenakt des Lehnsherrn – war also eine wesentliche Aufbesserung des Besitzes.
Folgende acht Lehnsurkunden sind nun im Archiv als Kopie vorhanden:
Jahr | Datum | Beschreibung |
1652 | Februar, 01 | Belehnung des Loth Gotthard v. Minckwitz (B VII-05) mit Lindenau und Burkersdorf als Allodial- Erbgut. |
1677 | November, 30 | Belehnung von Ursula v. Minckwitz (B VII-05a) der Frau von Loth Gotthard (geb. v. Gersdorff) mit Tettau |
1681 | April, 16 | Belehnung des Caspar Ehrenreich v. Minckwitz (B VII-36) mit Tettau |
1692 | Februar, 11 | Belehnung des Caspar Ehrenreich (B VII-36) mit Lindenau und Burkersdorf |
1694 | August, 11 | Belehnung des Caspar Ehrenreich mit Tettau |
1705 | August, 22 | Belehnung des Gottlob Ehrenreich (B VIII-29), Sohn des Caspar Ehrenreich mit Lindenau |
1706 | Februar, 18 | Belehnung des Gottlob Ehrenreich mit Tettau |
1706 | Dezember, 06 | Belehnung des Gottlob Ehrenreich mit Lindenau und Burkersdorf |
Eine umfangreiche Ausarbeitung über das Lehnswesen hat Günter Wiege 1995 im Schmankerl 5 veröffentlicht. Auf der Homepage einzusehen.
Als Anlage ist der Lehnsbrief von 1652 und das Transskript von Hans-Kaspar beigefügt.
Da die Bildrechte beim Archivverbund Bautzen liegen, ist dieser Bericht nur im geschützten Bereich einsehbar.
Für weitere Übersetzungen in Maschinenschrift bin ich sehr dankbar.